Bei Emuca haben wir uns schon immer verpflichtet, die geltenden Gesetze einzuhalten, mit einem Geschäftsmodell, das sich auf Qualität und innovative Lösungen konzentriert, mit einem klaren Bekenntnis zur Nachhaltigkeit gegenüber der Umwelt und der Ausrichtung des Unternehmens auf eine bessere Zukunft.
Aus diesem Grund haben wir in den letzten Monaten daran gearbeitet, unsere Produkte an die neuen ErP-Vorschriften und die Energiekennzeichnung für Leuchtmittel anzupassen, mit dem einzigen Ziel, die Einhaltung der neuen Gesetzgebung zu fördern und das Vertrauen unserer Kunden zu stärken.
ErP-Ökodesign-Verordnung für Lichtquellen und unabhängige Kontrollmechanismen (EU) 2019/2020
Die neue ErP-Verordnung tritt ab dem 1. September 2021 in Kraft.
Ihr Geltungsbereich umfasst energieverbrauchsrelevante Produkte und legt die Ökodesign-Anforderungen für die Markteinführung von Lichtquellen und unabhängigen Kontrollmechanismen fest.
Die Anforderungen gelten auch für Lichtquellen und unabhängige Kontrollmechanismen, die in einem Containerprodukt vermarktet werden.
Die Berechnung der Energieeffizienz wurde geändert, wobei der Einfluss von Faktoren wie Farbwiedergabeindex, Lichtstrom, Helligkeit und die Verbesserung der Energieeffizienzanforderungen berücksichtigt wurden.
Der Lichtquellentyp und die damit verbundenen Definitionen sind nun verfeinert und neue Typen wurden hinzugefügt.
Die Anforderungen an die Energieeffizienz unabhängiger Steuergeräte, die Anforderungen an Flickertests und andere Parameter, die die Lebensdauer der Produkte betreffen, wurden ebenfalls erhöht.
Verordnung zur Energieeffizienzkennzeichnung (EU) 2019/2015
Die neuen Etiketten werden ab dem 1. September 2021 erhältlich sein.
Alle Lichtquellen wurden unter Berücksichtigung der neu festgelegten Parameter bewertet.
Die Energieklassen A+, A++ und A+++ verschwinden, und es wird wieder eine Klassifizierungsskala eingeführt, die je nach Energieverbrauch und Effizienz der einzelnen Produkte von A bis G reicht.
Die Energieeffizienz der Produkte ändert sich nicht, aber die Neuskalierung der Energieklassifizierung kann dazu führen, dass der Buchstabe Ihres Etiketts variiert.
Ziel dieser Änderung ist es, die technologische Entwicklung zu fördern und die Auswahl an Produkten für die Verbraucher auf der Grundlage ihrer Energieeffizienz zu erweitern. In den letzten Jahren sind die Kategorien A+ und höher mit Modellen gesättigt worden, und neue technologische Entwicklungen haben keine Lücke gefunden, um sich innerhalb der etablierten Effizienzskala angemessen zu differenzieren.
Die Neuskalierung der Energieklassifizierung wird der technologischen Innovation bei der Herstellung von Elektrogeräten Rechnung tragen und Raum für künftige technologische Entwicklungen in den effizientesten Klassen (A und B) schaffen, so dass die Verbraucher Etiketten finden werden, deren beste Energiebewertung ein B ist, und die am häufigsten vorkommenden Geräte der Klasse D und darunter angehören werden.
So wird das neue Label die Energieeffizienzoptionen auf dem Lichtquellenmarkt erweitern und die technologische Entwicklung effizienterer Produkte fördern.
Eine weitere Neuheit ist, dass die Energieetiketten der Geräte mit einem QR-Code versehen sind. Mit diesem Code ist es möglich, über ein Smartphone zusätzliche Informationen über die Geräte in der europäischen Datenbank für Produkte mit Energieetiketten „EPREL“ zu erhalten.