DNSH-Prinzip

Das DNSH-Prinzip, eine Abkürzung für „Do No Significant Harm“ (keinen erheblichen Schaden anrichten), ist ein Konzept, das in der Taxonomieverordnung der Europäischen Union (Artikel 17 der EU 2020/852) verankert ist. Dieses Prinzip besagt, dass finanzielle Aktivitäten, Investitionen oder Projekte, die im Rahmen des Plans für Wiederaufbau, Transformation und Resilienz (PRTR) eingereicht werden, keine erheblichen Schäden für die Umwelt verursachen dürfen. Dieser Plan wurde nach der COVID-19-Pandemie ins Leben gerufen, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu bekämpfen und Reformen sowie Investitionen mithilfe von europäischen Fonds zu fördern. Ziel ist es, eine nachhaltigere, inklusivere und digitale Zukunft zu erreichen, mit größerem sozialen und territorialen Zusammenhalt und ohne geschlechtsspezifische Unterschiede. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige können auf diesen Plan zugreifen, um direkte Unterstützung zu erhalten.

Es gibt sechs Umweltziele, um Aktivitäten zu bewerten:

  • Minderung des Klimawandels.
  • Anpassung an den Klimawandel.
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen.
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft.
  • Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung.
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Förderfähigkeit im Rahmen des DNSH-Prinzips

Der Mechanismus für Wiederaufbau und Resilienz (MRR) gewährt nur Aktivitäten Finanzierungen, die diese Umweltziele nicht gefährden. Aktivitäten werden wie folgt klassifiziert:

  • Nicht förderfähige Aktivitäten: Diese entsprechen nicht dem DNSH-Prinzip, da sie eines der sechs Umweltziele beeinträchtigen.
  • Begründete förderfähige Aktivitäten: Diese beeinträchtigen keines der sechs Ziele, müssen jedoch angemessen begründet werden. Diese förderfähigen Aktivitäten werden in zwei Unterkategorien unterteilt:
    • Förderfähige Aktivitäten mit nicht geringem Umwelteinfluss: Diese treten in außergewöhnlichen und gerechtfertigten Fällen auf und sind an bestimmte Bedingungen geknüpft.
    • Förderfähige Aktivitäten mit geringem Umwelteinfluss: Da sie einen geringeren Einfluss auf die Umwelt haben, erfordern sie eine einfachere Rechtfertigung.

Um zu bestimmen, ob diese Maßnahmen den sechs Zielen keinen Schaden zufügen, steht ein Selbstbewertungsfragebogen* zur Verfügung, der den Organisationen hilft, potenzielle Auswirkungen verschiedener Projekte im Voraus zu identifizieren und sicherzustellen, dass sie die festgelegten Umweltstandards einhalten.

*Anhang II des DNSH-Leitfadens https://www.boe.es/doue/2023/111/Z00001-00033.pdf

Anwendung des DNSH-Prinzips

Bei der Bewertung einer wirtschaftlichen Aktivität in Bezug auf dieses Prinzip muss der gesamte Lebenszyklus der Aktivität oder des Produkts berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass nicht nur die Umweltauswirkungen der Aktivität in der Planungsphase bewertet werden, sondern auch die potenziellen Auswirkungen während der Produktion, der Nutzung und am Ende der Lebensdauer des Produkts. Andernfalls könnte die Projektfinanzierung abgelehnt werden, da sie nicht mit dem Green Deal, der europäischen Strategie für den Umweltwandel, und den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) übereinstimmt.

Einhaltung des DNSH-Prinzips

Um eine europäische Finanzierung zu erhalten, müssen wir nachweisen, dass unsere Maßnahmen dieses Prinzip einhalten werden. Einige der in dem DNSH-Leitfaden des PRTR aufgeführten Richtlinien sind:

  • Die Aktivitäten dürfen keine negativen Umweltauswirkungen haben. Anders gesagt, die Auswirkungen dieser Aktivitäten müssen für sich selbst betrachtet werden, ohne Vergleich mit schädlicheren Aktivitäten.
  • Berücksichtigung der direkten und indirekten Auswirkungen in allen Phasen des Prozesses und deren nachfolgende Auswirkungen.
  • Bezugnahme auf die Bedingungen der Delegierten Rechtsakte der Taxonomieverordnung.
  • Zitieren der geltenden Umweltvorschriften und Verpflichtung zu deren Einhaltung.
  • Bereitstellung von Umweltverträglichkeitsprüfungen.
  • Bereitstellung von Nachweisen für die Einhaltung des DNSH-Prinzips, die im Anhang II des Technischen Leitfadens der Europäischen Kommission verfügbar sind.
  • Hinweise für bestimmte Aktivitäten finden sich im Anhang II des Leitfadens.

Bedeutung dieses Prinzips

Dieses Prinzip ist vorteilhaft, weil es:

  • Die Einhaltung der von der Europäischen Union festgelegten Nachhaltigkeitskriterien gewährleistet.
  • Eine nachhaltige Entwicklung fördert, die langfristig die menschlichen und natürlichen Ressourcen schützt.
  • Bei der Entscheidungsfindung und der Umsetzung von Maßnahmen in Richtung einer wirtschaftlich tragfähigen, sozial und ökologisch verantwortlichen Entwicklung leitet, auch ohne PRTR-Fördermittel.
  • Ein bedeutender Differenzierungsfaktor sein kann, indem es die Umweltverantwortung bei der Durchführung des Projekts demonstriert.
  • Die Reduzierung von Treibhausgasemissionen fördert, die Energieeffizienz steigert und die Nutzung von erneuerbaren Energien verstärkt.

Das DNSH-Konzept ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie der Europäischen Union, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) zu erreichen, die in der Agenda 2030 festgelegt sind.

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